Altenpflege - 01.04.2025 | ISABEL BIERTHER | MAGAZIN RECHT

"Arbeitssicherheit: Pflegende haben ein Recht auf Unterweisung"

In der Pflege ist die Arbeitssicherheit von besonderer Bedeutung. Pflegefachpersonen sind durch ihre Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt. Dazu zählen körperliche Belastungen wie das Heben von Bewohnerinnen und Bewohnern und auch das Risiko von Infektionen sowie psychischen Belastungen aufgrund von Stress und emotionaler Erschöpfung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Diese Unterweisung umfasst Anweisungen und Erklärungen, die spezifisch auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Sie muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der ...
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